Räume absichern
Kindersicherung in der Mietwohnung: Was du bohren darfst und was nicht
Dübellöcher gehören zum normalen Wohnen und sind in maßvollem Umfang erlaubt. Entscheidend ist, wo du bohrst und wie du es beim Auszug wieder in Ordnung bringst.
Grundsatz
Übliche Dübellöcher sind erlaubt, Substanzeingriffe brauchen Zustimmung
Bohrfrei möglich
Rund 80 Prozent aller Kindersicherungen, aber nicht alle
Rückbau
Dübel ziehen, spachteln, überstreichen: 1 bis 3 Euro je Loch
Pflichtaufgabe
Fotos vor dem Umbau, Zustimmung per Mail, Ablage bei den Mietunterlagen
Darfst du in der Mietwohnung überhaupt bohren?
Ja. Wer eine Wohnung mietet, darf sie auch einrichten, und dazu gehören Löcher für Regale, Lampen, Gardinen und eben Kindersicherungen. Die Rechtsprechung spricht vom vertragsgemäßen Gebrauch. Ein Mietvertrag, der Bohren pauschal verbietet, hält dem in aller Regel nicht stand.
Die Grenze liegt beim Umfang und beim Ort. Maßvoll heißt: so viele Löcher, wie eine normale Einrichtung braucht. Eine Wand mit vierzig Bohrungen für eine Kletterwand ist etwas anderes als vier Löcher für zwei Möbelwinkel. Und der Ort entscheidet, ob überhaupt ein Schaden entstehen kann. In eine gestrichene Wand bohren ist harmlos, in eine Fliesenspiegelfläche oder in einen Fensterrahmen nicht.
Was musst du beim Auszug zurückbauen?
Du gibst die Wohnung in dem Zustand zurück, der einem normalen Gebrauch entspricht. Für Dübellöcher heißt das: Dübel ziehen, Loch mit Füllspachtel schließen, glatt schleifen und die Stelle farblich angleichen. Bei vielen Löchern in einer Wand streicht man die Fläche komplett, sonst bleiben Flecken sichtbar.
Ein Substanzschaden ist etwas anderes. Dazu zählen ein gerissener Fliesenspiegel, ein durchbohrtes Fensterprofil, eine beschädigte Abdichtung am Balkon und Bohrungen in einer Leitung. Solche Schäden musst du fachgerecht beheben lassen, und dafür haftest du auch dann, wenn die Bohrung selbst erlaubt war.
Nicht zurückbauen musst du Dinge, die der Vermieter schriftlich genehmigt und dabei ausdrücklich auf den Rückbau verzichtet hat. Genau deshalb lohnt die schriftliche Zustimmung.
Welche Sicherungen gehen ohne Bohren?
Der größte Teil der Kindersicherung kommt heute ohne eine einzige Bohrung aus. Klebe- und Klemmlösungen sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden, haben aber klare Grenzen.
| Sicherung | Bohrfreie Alternative | Haltekraft | Rückbau |
|---|---|---|---|
| Treppengitter | Klemmgitter mit Spannschrauben | hoch, aber nur unten an der Treppe | rückstandslos |
| Schrank- und Schubladensicherung | Klebeband- oder Magnetschloss | mittel bis hoch auf glatten Fronten | Kleberreste mit Öl lösen |
| Fenstersicherung | Griffsicherung mit Klebepad | mittel, nachlassend bei Hitze | rückstandslos bis leicht |
| Möbelkippschutz | Gurt mit Klebeplatte | gering, für schwere Möbel ungeeignet | rückstandslos |
| Türklemmschutz | Schaumstoffklemme über der Tür | hoch, aber täglich einzusetzen | keiner |
| Steckdosensicherung | Einsteck- oder Drehsicherung | hoch | keiner |
| Kantenschutz | Schaumprofil mit Klebeband | hoch | Kleberreste möglich |
Für die meisten Räume reicht das aus. Wie du die einzelnen Bereiche abarbeitest, zeigen die Ratgeber zur Schubladen- und Schranksicherung, zum Ecken- und Kantenschutz und zur Fenstersicherung für Kinder. Was das insgesamt kostet, steht in der Übersicht zu den Kosten einer Kindersicherung.
Wo reicht bohrfrei nicht aus?
Es gibt drei Stellen, an denen du nicht auf Klebekraft setzen solltest.
- Oben an der Treppe: Ein Klemmgitter hält durch Druck gegen die Wände. Fällt ein Kind dagegen, kann es sich verschieben. Am oberen Treppenende gehört ein verschraubtes Gitter hin, so steht es auch in den Anleitungen der Hersteller. Details dazu stehen im Ratgeber zum Treppenschutzgitter.
- Kippschutz für schwere Möbel: Ein Kind bringt beim Hochziehen schnell zwanzig Kilogramm Zug auf. Klebeplatten halten das auf Raufaser nicht. Wie du Schrank, Regal und Fernseher richtig befestigst, zeigt der Beitrag zum kippsicheren Fernseher.
Beim Möbelkippschutz widersprechen Vermieter praktisch nie. Die Bohrung ist klein, sie sitzt hinter dem Möbel, und der Zweck ist unmittelbar einleuchtend. Wer trotzdem fragt, bekommt die Zustimmung meist mit einer kurzen Mail.
Welche Untergründe sind heikel?
Nicht die Erlaubnis ist das Problem, sondern der Untergrund. Vier Materialien sorgen regelmäßig für Streit bei der Wohnungsübergabe.
| Untergrund | Risiko | Besser so |
|---|---|---|
| Wandfliesen im Bad | Fliese reißt, Ersatz oft nicht mehr lieferbar | in die Fuge bohren, ohne Schlagfunktion, mit Klebeband ansetzen |
| Kunststofffensterrahmen | Profil ist gekammert, Dichtung wird verletzt | in die Laibung oder ins Mauerwerk bohren, nie ins Profil |
| Balkongeländer und Bodenplatte | Korrosion und beschädigte Abdichtung | klemmen, spannen oder mit Kabelbindern befestigen |
| Gipskartonwände | Dübel reißt aus, Sicherung hält nicht | Ständer orten oder Metallhohlraumdübel setzen |
Bohre außerdem nie blind über Steckdosen und Schaltern. Dort verlaufen Leitungen senkrecht nach oben, und ein Leitungssucher kostet weniger als ein Elektrikereinsatz.
Wie holst du die Zustimmung schriftlich ein?
Eine Mail genügt. Sie sollte drei Dinge nennen: was montiert wird, wo genau, und wie du beim Auszug zurückbaust. Je konkreter, desto seltener kommt eine Rückfrage.
Kommt keine Antwort, hakst du einmal nach und dokumentierst das. Ein Schweigen ist keine Zustimmung, es verbessert deine Position im Streitfall aber deutlich, wenn du nachweislich gefragt hast.
Was hat das mit Kaution und Abnahmeprotokoll zu tun?
Die Kaution ist der Punkt, an dem sich alles entscheidet. Sie ist nach Paragraf 551 BGB auf drei Nettokaltmieten begrenzt und wird nach dem Auszug abgerechnet. Genau dort tauchen Bohrlöcher als Posten auf.
Mach deshalb Fotos, bevor du anfängst: die Wand im Ist-Zustand, die Stelle mit Maßband, das montierte Teil. Lege die Mail mit der Zustimmung dazu. Beim Auszug fotografierst du die verschlossenen Löcher noch einmal und lässt dir im Abnahmeprotokoll bestätigen, dass keine Mängel offen sind. Steht das Protokoll ohne Beanstandung, ist das Thema erledigt.
Musterschreiben und aktuelle Hinweise zum Mietrecht findest du bei der Verbraucherzentrale. Den vollständigen Rundgang durch alle Räume nimmt dir die Kindersicherung-Checkliste ab, den kompletten Leitfaden liefert der Beitrag Wohnung kindersicher machen.
Darf der Vermieter Bohren im Mietvertrag verbieten?
Ein pauschales Verbot hält in der Regel nicht stand, weil Bohren zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Wirksam sind dagegen Klauseln, die besondere Untergründe wie Fliesen oder Fensterrahmen ausnehmen.
Wie viele Dübellöcher sind noch üblich?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Maßstab ist, was eine normale Einrichtung braucht. Gerichte haben zweistellige Lochzahlen in Wohnräumen mehrfach als üblich angesehen, sofern sie sich verschließen lassen.
Muss ich Löcher wirklich selbst verschließen?
In den meisten Fällen ja, weil die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wird. Spachtelmasse und ein kleiner Farbtopf kosten wenige Euro und verhindern Abzüge von der Kaution.
Reicht ein Klemmgitter oben an der Treppe?
Nein. Klemmgitter halten nur durch Druck und können sich unter Belastung verschieben. Am oberen Treppenende gehört ein verschraubtes Gitter hin, das ist auch die Vorgabe der Hersteller.
Was gilt bei einer möblierten Wohnung?
Bohrungen in mitvermietete Möbel brauchen immer die Zustimmung. Bei Kippsicherungen ist der Vermieter meist einverstanden, weil das Möbelstück dadurch sicherer steht. Hol dir die Bestätigung schriftlich.
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr · Keine Rechtsberatung · Kein Ersatz für ärztlichen Rat.
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