Vorsorge
Sorgerechtsverfügung: wer sich um dein Kind kümmert
Mit einer Sorgerechtsverfügung benennst du die Person, die im Fall deines Todes Vormund deines Kindes werden soll. Sie muss dieselbe Form haben wie ein Testament, sonst ist sie wirkungslos.
Form
Vollständig handschriftlich oder notariell beurkundet
Wirkung
Ein starker Vorschlag, keine Bindung des Gerichts
Amtliche Verwahrung
82 Euro Gerichtsgebühr, Stand 2026
Aufwand
Etwa eine Stunde für Entwurf und Reinschrift
Was ist eine Sorgerechtsverfügung genau?
Sie ist der Teil deiner Vorsorge, der die Person deines Kindes betrifft, nicht das Geld. Nach § 1782 des Bürgerlichen Gesetzbuchs können Eltern durch letztwillige Verfügung eine natürliche Person als Vormund benennen oder eine Person von der Vormundschaft ausschließen. Voraussetzung ist, dass ihnen zur Zeit ihres Todes die Sorge für Person und Vermögen des Kindes zustand.
Ein Testament regelt, wer erbt. Die Sorgerechtsverfügung regelt, wer erzieht. Beides kann in einem Dokument stehen, weil beides dieselbe Form braucht. Getrennte Blätter sind übersichtlicher, entscheidend ist nur, dass jedes Blatt für sich formwirksam ist.
Haben beide Elternteile widersprüchliche Verfügungen getroffen, gilt laut Gesetz die des zuletzt verstorbenen Elternteils. Schon deshalb lohnt es sich, gemeinsam zu formulieren und dieselbe Person zu benennen. Dieser Abschnitt ist keine Rechtsberatung, im Einzelfall entscheidet das zuständige Gericht.
Warum entscheidet am Ende das Familiengericht?
Deine Benennung bindet niemanden automatisch. Das Gericht bestellt den Vormund und misst dabei am Wohl des Kindes. Geeignet ist eine Person nach ihren Kenntnissen und Erfahrungen, ihren persönlichen Eigenschaften und Verhältnissen und ihrer Bereitschaft, mit den anderen Beteiligten zusammenzuarbeiten.
Trotzdem hat deine Benennung erhebliches Gewicht. Das Gesetz erlaubt es, die benannte Person ohne deren Zustimmung nur in bestimmten Fällen zu übergehen: wenn sie nicht bestellt werden kann oder soll, wenn die Bestellung dem Kindeswohl widersprechen würde, wenn ein Kind ab vierzehn Jahren widerspricht, wenn sie rechtlich oder tatsächlich verhindert ist oder wenn sie sich nicht binnen vier Wochen nach Aufforderung des Gerichts bereit erklärt.
Welche Form muss sie haben?
Hier scheitern die meisten Dokumente. Weil die Sorgerechtsverfügung eine letztwillige Verfügung ist, gilt für sie die Testamentsform. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Getippt und ausgedruckt ist unwirksam, auch mit Unterschrift.
Zusätzlich soll das Dokument Ort und Zeit der Niederschrift nennen, also Tag, Monat und Jahr. Die Unterschrift soll Vorname und Familienname enthalten. Diese Sollvorschriften sind kein Formfehler mit Sofortwirkung, aber sie verhindern Streit über die Frage, welche Fassung die jüngere ist.
Die Alternative ist die notarielle Beurkundung. Sie kostet Gebühren, dafür prüft die Notarin die Formulierung und das Dokument gelangt in die amtliche Verwahrung. Wer eine komplizierte Familienkonstellation hat, etwa getrennte Eltern, Patchwork oder ein Kind mit besonderem Betreuungsbedarf, ist mit anwaltlicher oder notarieller Beratung deutlich besser bedient.
Wen benennst du, und wen schließt du aus?
Nimm die Person, bei der dein Kind den geringsten Bruch erlebt. Nähe zum Kind, Stabilität und Bereitschaft wiegen schwerer als Verwandtschaftsgrad. Denk auch an Alter und Gesundheit: Großeltern sind oft die erste Idee, tragen die Aufgabe über fünfzehn Jahre aber nicht immer.
Benenne eine Ersatzperson für den Fall, dass die erste Wahl ablehnt oder verhindert ist. Und nutze die zweite Möglichkeit, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht: Du darfst eine Person auch von der Vormundschaft ausschließen. Wer von den Eltern ausgeschlossen wurde, soll in der Regel nicht bestellt werden.
Eine kurze Begründung im Text hilft dem Gericht. Zwei bis drei Sätze reichen: seit wann die Person das Kind kennt, welche Beziehung besteht, warum die Betreuung dort funktioniert. Vermeide Vorwürfe gegen Dritte, sie schwächen das Dokument eher, als dass sie helfen.
Wo bewahrst du das Dokument auf?
Ein perfektes Schriftstück nützt nichts, wenn es niemand findet. Privat aufbewahrte Testamente können nicht im Zentralen Testamentsregister erfasst werden, weil der Staat nur für amtlich verwahrte Schriftstücke die Auffindbarkeit sichern kann.
Der sichere Weg ist die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Sie kostet nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz eine Gebühr von 82 Euro, damit sind Verwahrung, Mitteilung und Herausgabe abgegolten. Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer wird gesondert berechnet, derzeit 12,50 Euro über die Notarin oder den Notar und 15,50 Euro bei gerichtlicher Meldung. Prüf die Beträge vor der Abgabe, sie ändern sich gelegentlich.
| Dokument | Zweck | Form | Aufbewahrung |
|---|---|---|---|
| Sorgerechtsverfügung | Vormund benennen oder ausschließen | handschriftlich oder notariell | amtliche Verwahrung beim Amtsgericht |
| Testament | Vermögen und Erben regeln | handschriftlich oder notariell | amtliche Verwahrung beim Amtsgericht |
| Vollmacht für Betreuungspersonen | kurzfristige Betreuung im Alltag | schriftlich, unterschrieben | zu Hause, Kopie bei der Person |
| Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht | eigene medizinische Vorsorge | schriftlich, unterschrieben | Zentrales Vorsorgeregister |
| Notfallordner | Kontakte, Versicherungen, Abläufe | frei | zu Hause auffindbar, Vertrauensperson informiert |
Leg zusätzlich einen Hinweiszettel dorthin, wo im Notfall zuerst gesucht wird, etwa zu den Ausweisen. Ein Satz genügt: Sorgerechtsverfügung liegt beim Amtsgericht, Kopie im Ordner. Wie du die übrigen Angaben für den Ernstfall sammelst, zeigt der Beitrag zu Notfallkontakten der Familie.
Was gilt, wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist?
Stand die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu und stirbt einer, geht die Sorge auf den überlebenden Elternteil über. Eine Vormundschaft entsteht in diesem Fall gar nicht, und die Benennung greift nicht. Deshalb ist die Sorgerechtsverfügung vor allem für den Fall gedacht, dass beide Eltern versterben.
Hatte ein Elternteil die Sorge allein und stirbt, überträgt das Familiengericht sie dem überlebenden Elternteil, wenn das dem Kindeswohl nicht widerspricht. Eine Benennung des allein sorgeberechtigten Elternteils kann hier Gewicht bekommen, ersetzt die gerichtliche Prüfung aber nicht. Auch das ist keine Rechtsberatung, die Bewertung trifft das Gericht im Einzelfall.
Was gehört ergänzend dazu, und wann aktualisierst du?
Die Sorgerechtsverfügung deckt den Todesfall ab. Für die Wochen davor oder für einen Krankenhausaufenthalt brauchst du etwas anderes: eine schriftliche Vollmacht für die Person, die dein Kind kurzfristig betreut, mit Angaben zu Kita, Schule, Krankenversicherung und ärztlicher Behandlung.
| Anlass | Was du prüfst |
|---|---|
| Trennung oder Scheidung | Sorgerechtslage, benannte Person, ausgeschlossene Person |
| Weiteres Kind | Namen und Geburtsdaten aller Kinder ergänzen |
| Umzug der benannten Person | Erreichbarkeit, Schulwechsel, Zumutbarkeit |
| Todesfall oder Krankheit in der Familie | Ersatzperson neu bestimmen |
| Alle drei bis fünf Jahre | Datum, Adressen und die Formulierung |
Beim Ändern gilt: neu schreiben statt korrigieren. Streichungen und Ergänzungen am Rand laden zu Zweifeln ein. Vernichte die alte Fassung und halte fest, wer die neue kennt. Wer die Familienvorsorge im Ganzen angeht, kann das mit dem Fluchtplan für die Wohnung und den Absprachen aus dem Beitrag Kind allein zu Hause verbinden.
Muss die Sorgerechtsverfügung notariell beurkundet werden?
Nein. Ein vollständig handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Dokument reicht aus. Notariell ist sinnvoll bei Patchwork, getrennten Eltern oder wenn du eine Person ausdrücklich ausschließen möchtest.
Ist das Familiengericht an meine Benennung gebunden?
Nicht vollständig. Die benannte Person darf ohne ihre Zustimmung nur in den gesetzlich genannten Fällen übergangen werden, etwa wenn die Bestellung dem Kindeswohl widerspräche oder das Kind ab vierzehn widerspricht.
Kann ich jemanden ausdrücklich ausschließen?
Ja. Das Gesetz sieht den Ausschluss von der Vormundschaft ausdrücklich vor. Wer von den Eltern ausgeschlossen wurde, soll in der Regel nicht zum Vormund bestellt werden.
Was kostet die Hinterlegung beim Amtsgericht?
Für die Annahme in besondere amtliche Verwahrung fallen 82 Euro an. Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister kostet zusätzlich 12,50 oder 15,50 Euro, je nach meldender Stelle.
Gilt die Verfügung auch, wenn nur ich sterbe?
Bei gemeinsamer Sorge geht diese auf den überlebenden Elternteil über, eine Vormundschaft entsteht nicht. Die Benennung wirkt vor allem, wenn kein sorgeberechtigter Elternteil mehr da ist.
Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Angaben ohne Gewähr, Gebühren Stand 2026 · Der Text ersetzt keine Rechtsberatung, im Einzelfall entscheidet das zuständige Gericht.
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